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NWB Nr. 18 vom Seite 1643 Fach 6 Seite 3513

Spielecomputer als Arbeitsmittel?

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von Steuerberater Dr. Kurt Joachim von Bornhaupt, München

I. Sachverhalt

Der Kl., ein Dipl.-Ing., war bei einem Unternehmen der Nuklearindustrie als Leiter der Abteilung ”Kreislaufkomponenten” beschäftigt, wofür er Kenntnisse auf dem Gebiet der Computeranwendung benötigte. In der von ihm geleiteten Abteilung wurde (auch) ein Kleincomputer ”Atari” verwendet. Im Streitjahr 1985 erwarb der Kl. einen Computer ”Schneider CPC 6128” mit Farbmonitor und Disketten sowie zwei Computerlehrbücher. Das FA ließ die Anschaffungskosten nicht zum Abzug zu.

Das FG gab der Klage statt. Es führte aus, der Kl. habe glaubhaft dargelegt, daß der Computer im Streitjahr ganz überwiegend seiner beruflichen Fortbildung gedient habe und als Arbeitsmittel verwendet worden sei. Mit Hilfe des Computers und der Anleitungsbücher habe er sich die für seine berufliche Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse in der Computeranwendung angeeignet. Dabei habe er mit dem gleichen System (BASIC-Programm) gearbeitet, das auch bei dem in seiner Betriebsabteilung vorhandenen Computer benutzt werde. Darüber hinaus habe er Programmschritte und Berechnungen erstellt, die im beruflichen Bereich verwendet worden seien. Konkrete Anhaltspunkte für eine private M...