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NWB Nr. 36 vom Seite 2779 Fach 6 Seite 4395

Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

von Richter am BFH Walter Greite, Starnberg

Neuere Rechtsprechung des VI., IV. und XI. Senats des BFH

Verschiedene Senate des BFH haben sich seit Herbst vergangenen Jahres verstärkt mit der Abzugsfähigkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer befasst. Insbesondere der für die Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zuständige VI. Senat des BFH, aber auch der IV. und XI. Senat und jetzt auch der X. Senat haben sich eingehend mit der Auslegung des Begriffs des ”häuslichen Arbeitszimmers” (Grundsatzfälle: , BStBl 2003 II S. 139; v. - IV R 71/00, BFH/NV 2003 S. 859; v. - XI R 89/00, BStBl 2003 II S. 185), den Begriffen der ”Häuslichkeit” (Grundsatzfälle: , BStBl 2003 II S. 350; v. - VI R 124/01, BFH/NV 2003 S. 986) und des ”Mittelpunkts” der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung und der Abgrenzung eines vom Arbeitgeber beim Arbeitnehmer angemieteten Büros (, BStBl 2003 II S. 519) in der missglückten Vorschrift des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG (ggf. i. V. mit § 9 Abs. 5 und § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 5 EStG) befasst. Bekanntlich ist die (fragwürdige) formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit der in einer Überraschungsaktion im Vermittlungsverfahren zum JStG 1996 eingeführten Vorschrift (s. i. E. Greite, NWB F. 3 S. 10967, 10969 ff.) vom VI. Sena...BStBl 1997 II S. 68BStBl 1998 II S. 351BStBl 2000 II S. 7BStBl 2000 II S. 162