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BFH  - X R 41/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4 Abs 4a, EStG § 52 Abs 11 S 1, EStG § 52 Abs 11 S 2, GG Art 3 Abs 1

Rechtsfrage

Kann das tatsächliche Eigenkapital lt. Steuerbilanz für das betreffende Wirtschaftsjahr, das bei Betrieben, die vor dem gegründet wurden, auch noch Über- oder Unterentnahmen aus vor dem beginnenden Wirtschaftsjahren enthält, im Rahmen des § 4 Abs. 4a EStG als Vergleichsgröße herangezogen werden?

Liegt in der Nichtberücksichtigung von Unterentnahmen aus vor dem endenden Wirtschaftsjahren eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung?

Ist die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG grundsätzlich anwendbar, wenn der Betrieb über durchgängig positives Eigenkapital verfügt?

Schuldzinsen; Überentnahme; Verfassung

Fundstelle(n):
PAAAH-20902

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