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NWB Nr. 27 vom Seite 1963

Bundeskabinett beschließt Grundsteuerreform

[i] Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts Am hat das Kabinett die Grundsteuerreform beschlossen. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsteuerregelung hat das Bundesministerium der Finanzen auf seinen Internetseiten veröffentlicht ( www.bundesfinanzministerium.de).

Berechnung der Grundsteuer
Die Grundsteuer berechnet sich auch zukünftig in drei Schritten:
Wert x Steuermesszahl x Hebesatz.

  • [i]Berechnung des Grundbesitzwerts1. Schritt: Berechnung des Grundbesitzwerts – wesentliche Faktoren sind der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die u. a. von der sog. Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abhängt (je höher die Mietniveaustufe, desto höher ist tendenziell die Miete in einer Gemeinde). Weitere Faktoren sind die Grundstücksfläche, Immobilienart und das Alter des Gebäudes. Die Einordnung der Gemeinden in Mietniveaustufen wird vom Bundesfinanzministerium auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamts über die Durchschnittsmieten in allen 16 Bundesländern erfolgen. In 15 von 16 Ländern sind die Einzelfaktoren über das sog. System BORIS bereits ...