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NWB Nr. 4 vom Fach 7 Seite 3855

Anerkennung von Rechnungen bei Anwendung moderner Abrechnungsmethoden

von Dipl.-Finanzwirt Hans-Dieter Rondorf, Niederkassel

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Im Zuge der fortschreitenden Automatisierung des Rechnungswesens gehen immer mehr Unternehmer dazu über, Rechnungsdaten über erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen durch Datenfernübertragung oder durch den Austausch von Datenträgern zu übermitteln. Wesentliche Vorteile gegenüber der herkömmlichen Übersendung von Papierrechnungen liegen insbesondere darin, daß die Rechnungen auf diese Weise sehr schnell übermittelt werden können (evtl. Liquiditätsvorteil des Absenders), beim Empfänger nicht erneut erfaßt werden müssen (Verminderung des Erfassungsaufwands und Vermeidung von Erfassungsfehlern) und bei Absender und Empfänger platzsparend aufbewahrt werden können.

In technischer Hinsicht ist hierfür eine zwischen Rechnungsaussteller und -empfänger abgestimmte Datenverarbeitung erforderlich. Hierzu gehören neben einer den Erfordernissen angepaßten Hardware Vereinbarungen über die Standardisierung von Datenelementen (einheitliche Satzstrukturen, Feldarten, Feldlängen) sowie bei der Datenfernübertragung ein Sendeprogramm beim Rechnungsersteller und analog ein Empfangsprogramm beim Rechnungsempfänger...