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STFAN Nr. 7 vom Seite 25

Kauf auf Rentenbasis

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer; Aurich

Fallbeispiel

Am erwirbt der Unternehmer gegen Zahlung einer Leibrente von mtl. 2.000 € ein unbebautes Grundstück. Der Rentenbarwert im Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten () beträgt 260.000 €. Die Erwerbsnebenkosten für Grunderwerbsteuer, Notariatskosten und Grundbuchkosten i. H. v. 18.000 € zzgl. 570 € Umsatzsteuer wurden durch Banküberweisung beglichen. Der Rentenbartwert zum beläuft sich auf 250.000 €.

Einführung

Wird ein Wirtschaftsgut gegen Übernahme einer Rentenverpflichtung erworben, ermitteln sich die Anschaffungskosten entweder nach dem kapitalisierten Barwert der Rentenverpflichtung (= Rentenbarwert) oder abweichend davon mit dem Wert, der sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ergibt. In der Regel wird dabei ein Zinssatz von 5,5 % p. a. zugrunde gelegt. Bei der Berechnung bleiben dabei individuelle, in der Person des Veräußerers liegende Verhältnisse wie z. B. Gesundheitszustand außer Betracht. Sollte sich der Barwert der Rentenverpflichtung aufgrund einer Wertsicherungsklausel nachträglich erhöhen, berührt das die Höhe der Anschaffungskosten des gegen Übernahme einer Rentenverpflichtung erworbenen Wirtschaftsguts nicht.

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