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NWB Nr. 29 vom Seite 2141

Behandlung von Beschlüssen bei fehlerhafter Versammlungsleitung

Kein Beschlussmangel wegen eines „falschen“ leitenden Gesellschafters –

Dr. Christian Bosse

Übernimmt ein Gesellschafter oder dessen Vertreter die Leitung der Gesellschafterversammlung, vermittelt ihm diese Position einen nicht zu unterschätzenden taktischen Vorteil – bestimmt doch der Versammlungsleiter, welche Stimmen gezählt werden, ob Stimmverbote berücksichtigt und Beschlüsse festgestellt werden. Der Bundesgerichtshof (, NWB MAAAH-06897) hatte in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung Gelegenheit, sich zu Fragen rund um die Versammlungsleitung zu äußern. Der Beitrag vermittelt einen Überblick zur Rechtslage bei der Bestimmung des Versammlungsleiters durch die Gesellschafter und kommentiert vor diesem Hintergrund die höchstrichterliche Entscheidung.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Die Bestellung eines Versammlungsleiters als GmbH-Alltag

Beschlüsse der Gesellschafter werden in der Gesellschafterversammlung gefasst. Ist der Kreis der Gesellschafter klein, bereitet die Durchführung einer Versammlung keine größeren formalen Probleme. Gibt es aber Streit oder ist der Gesellschafterkreis größer, wird hingegen regelmäßig die Bestellung eines Versammlungsleiters empfohlen.

1. Mächtige Position des Versammlungsleiters

[i]Versammlungsleiter in der GmbH als RegelInsbesondere, we...