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LAG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 17 Sa 1605/18

Gesetze: KSchG § 1; SGB IX § 167

Leitsatz

Leitsatz:

Führt der Arbeitgeber vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ein betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX) nicht durch, geht dies bei der Interessenabwägung nicht zu seinen Lasten, wenn der Arbeitnehmer sich an dem betrieblichen Eingliederungsmanagement ohnehin nicht beteiligt hätte.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2019 S. 1439
QAAAH-22377

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