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NWB Nr. 30 vom Seite 2199

Moderne Finanzierungsentgelte im Licht der steuerlichen Hinzurechnung

Eine Analyse für Zwecke der Zinsschranke und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung

Alexander Vetten und Majlinda Maksuti

[i]Ebber, Gewerbesteuer, infoCenter, NWB KAAAB-14433 Inzwischen muss jeder Darlehensnehmer bei der Kreditaufnahme einen bunten Blumenstrauß von Gebühren und Entgelten in Kauf nehmen. Vor dem Hintergrund moderner Finanzierungsgeschäfte besteht daher große Unsicherheit in Bezug auf die steuerliche Behandlung dazugehöriger Bankgebühren. Dies gilt umso mehr, als auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist, ob diese Gebühren ein Entgelt für die Überlassung von Fremdkapital darstellen oder sonstige Leistungen der Kreditinstitute vergüten. Vor diesem Hintergrund untersucht der nachfolgende Beitrag eine repräsentative Auswahl einzelner Gebühren sowohl für Zwecke der Zinsschranke nach § 4h EStG als auch für Zwecke der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Grundsätze und Hintergründe

[i]BP schießt regelmäßig über das Ziel hinausIn den aktuellen Betriebsprüfungen neigt die Finanzverwaltung dazu, jedwede Art von Bankvergütung grundsätzlich als Zinsaufwand im Sinne der Zinsschranke bzw. als Entgelt für Schulden im Sinne der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung zu behandeln.

1. Zinsaufwendungen im Sinne der Zinsschranke

[i]Gehrmann, Zinsschranke, infoCenter, NWB DAAAC-52602 Nach dem insofern eindeutigen Wortlaut in § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG gelten grundsätzlich nur Vergütungen für Fremdkapital...