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EuGH 13.06.2019 C-420/18, NWB 30/2019 S. 2190

Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsratsmitglieds einer Stiftung

Mit hat der EuGH – in einem niederländischen Fall – entschieden, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung, das zwar hinsichtlich der Ausübung seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat dieser Stiftung hierarchisch untergeordnet ist, jedoch nicht in eigenem Namen, für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung, sondern für Rechnung und unter Verantwortung des Aufsichtsrats handelt und auch nicht das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit trägt, da er eine feste Vergütung erhält, die weder von der Teilnahme an Sitzungen noch von seinen tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abhängt, nicht selbständig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.