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LAG Mecklenburg-Vorpommern 02.04.2019 5 Sa 221/18, NWB 31/2019 S. 2263

Arbeitsverhältnis | Schweigen des Arbeitnehmers zu pauschaler Lohnkürzung

In einem Arbeitsverhältnis ist im Fall nachteiliger Änderungen im Bereich der Hauptleistungspflichten regelmäßig solange nicht von einer stillschweigenden Annahmeerklärung des Arbeitnehmers auszugehen, wie die Folge der Änderungen zuvor nicht (unmissverständlich) hervorgehoben worden sind.

Anmerkung:

Der Senat vermisste im Streitfall jedenfalls ein Verhalten des von der pauschalen Kürzung von Lohn und Urlaubsgeld betroffenen Arbeitnehmers, aus dem bei verständiger Betrachtung sein Einverständnis hätte abgeleitet werden können. [i]Schmalbach, Arbeitsvertrag, infoCenter, NWB HAAAB-03353 Vielmehr habe dieser nach Aussage des Arbeitgebers lediglich „keine Einwände erhoben“, d. h. sich hierzu nicht geäußert. Dies aber und auch das Fehlen sonstiger „positiver Signale“ des Arbeitnehmers reiche (noch) nicht aus, auf dessen Bereitschaft zur Hinnahme de...