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BGH 14.02.2019 IX ZR 203/18, NWB 31/2019 S. 2263

Mandat | Zum Zustandekommen eines Anwaltsvertrags

Ein Anwaltsvertrag setzt übereinstimmende, auf den Abschluss eines entsprechenden Vertrags gerichtete Willenserklärungen der Vertragsparteien voraus. Im Interesse der Rechtssicherheit sind an einen Vertragsschluss durch schlüssiges Verhalten strenge Anforderungen zu stellen.

Anmerkung:

Im Streitfall, in dem es zu klären galt, ob in der Übersendung des anwaltlichen Vollmachtformulars zugleich die Annahme eines auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Wirtschaftsprüfer der insolventen Anlagegesellschaft gerichteten Angebots der Mandantin lag, hob der Senat erneut (vgl. , NWB SAAAH-07880) die für die Annahme eines konkludenten Zustandekommens eines Anwaltsvertrags grds. strengen Anforderungen hervor und verneinte das Zustandekommen eines Anwaltsvertrags.