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NWB EV 8/2019 S. 286

Erbschaftsteuer – Beratungskosten für berichtigte Erklärungen des Erblassers (FG)

Vom Erben für die Erstellung berichtigter Steuererklärungen gezahlte Steuerberatungskosten mindern die Erbschaftsteuer (entgegen: gleich lautende Erlasse v.  - S 3810, BStBl 2015 I S. 1028). Kosten für die Räumung einer Eigentumswohnung des Verstorbenen sind dagegen nicht abzugsfähig.

Sachverhalt: Die Klägerin machte nach dem Tod ihres Vaters als Alleinerbin in ihrer Erbschaftsteuererklärung Aufwendungen für die Erstellung berichtigter Einkommensteuererklärungen 2002 bis 2012 (Nacherklärung von in der Schweiz erzielten Kapitalerträgen) und für die Räumung der vom Vater bis zum Tod genutzten Wohnung, an der sie schon zu Lebzeiten des Vaters zu einem Viertel Miteigentümerin gewesen ist, geltend. Das beklagte Finanzamt setzte Erbschaftsteuer fest, ohne die Aufwendungen für die Erstellung der E...