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NWB Nr. 13 vom Seite 1001 Fach 8 Seite 1307

Keine Grunderwerbsteuerpflicht bei Formwechsel zwischen Kapital- und Personen(handels)gesellschaft

von Steuerberater Dr. jur. Christoph Courage, Barcelona/Frankfurt/M.

I. Sachverhalt und Rechtsverfahren

Seit der Reform des Umwandlungsrechts zum (Umwandlungsgesetz v. , BGBl I S. 3120) ist der Formwechsel von einer Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft sowie von einer Kapital- in eine Personengesellschaft möglich. Die Diskussion darüber, ob ein derartiger Formwechsel Grunderwerbsteuer auslösen kann, begann schon kurz nach dem Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes (ausführlich zur Diskussion Courage, DB 1995 S. 1102, m. w. N.). Im Rahmen eines Vorverfahrens vertrat das FG Münster den Standpunkt, daß der Formwechsel von einer GmbH in eine KG zur Grunderwerbsteuerpflicht führen kann, während der , NWB EN-Nr. 46/97) in der hiergegen gerichteten Beschwerde keinen grunderwerbsteuerbaren Vorgang erkennen konnte (ausführlich zum Beschluß des FG Münster und des BFH Courage, NWB F. 8 S. 1267 ff.). Nach Auffassung des BFH bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, daß die formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft mangels Rechtsträgerwechsels nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt. Eine derartige formwechselnde Umwandlung wird durch das Prinzip der Identität des Rechtsträgers, der Kontinuitä...