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NWB Nr. 37 vom Seite 2959 Fach 10 Seite 693

Die einheitswertabhängigen Steuern nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

von Ministerialrat Raymond Halaczinsky, Bonn

- BVerfG, Beschlüsse v. - 2 BvR 552/91 und 2 BvL 37/91 -

I. Die Entscheidungen

Das BVerfG hat in zwei Beschlüssen die Vermögens- und Erbschaftsbesteuerung des Grundbesitzes auf der Basis der geltenden Einheitswerte für unvereinbar mit dem GG erklärt. In dem Beschluß 2 BvL 37/91 werden die Bestimmungen des Vermögensteuerrechts, die einheitsbewertetes Vermögen, insbesondere Grundvermögen, steuerlich geringer belasten als das sonstige Vermögen, für mit dem GG unvereinbar erklärt. Bei Anwendung eines einheitlichen Vermögensteuersatzes muß der Gesetzgeber eine gleichmäßige Steuerbelastung aller Wirtschaftsgüter durch eine gleichmäßige Bewertung sichern. In dem Beschluß 2 BvR 552/91 werden die Bestimmungen des Erbschaftsteuerrechts, die Grundvermögen steuerlich geringer belasten als das sonstige Vermögen, ebenfalls für unvereinbar mit dem GG erklärt. Eine gleichmäßige erbschaftsteuerliche Belastung muß dadurch erreicht werden, daß jede Bereicherung sachgerecht mit Gegenwartswerten erfaßt und der Besteuerung zugrunde gelegt wird.

In den weiteren Leitsätzen legt das Gericht allgemeine Grundsätze fest, nach denen der Gesetzgeber die Vermögensteuer und die Erb...