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BFH 06.06.2019 V R 39/17, NWB 33/2019 S. 2406

Abgabenordnung | Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke an ambulant behandelte Patienten

Für die Zurechnung von Behandlungsleistungen mit Abgabe von Zytostatika zum Zweckbetrieb Krankenhaus ist es laut nicht erforderlich, dass die Behandlung von Patienten des Krankenhauses durch einen ermächtigten Arzt als Dienstaufgabe innerhalb einer nichtselbständigen Tätigkeit erbracht wird.