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BFH 06.06.2019 IV R 30/16, NWB 33/2019 S. 2403

Einkommensteuer | Eingeschränkte Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften einer Personengesellschaft

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG ist in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht auch ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze, bis zu deren Erreichen die gewerblichen Beteiligungseinkünfte nicht auf die übrigen Einkünfte abfärben, verfassungsgemäß. (2) § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG nicht als nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt. [i]Gehrmann, Gewerbliche Einkünfte von Personengesellschaften, infoCenter, NWB AAAAC-42076

Einordnung:

Es handelt sich um ein Grundsatzurteil mit Konsequenzen für andere Konstellationen und Strukturen.

Sachverhalt:

Die Klägerin, eine vermögensverwaltende KG, hielt geringe Beteiligungen an zwei Flugzeugleasingfonds, die sich im Streitjahr in der Abwicklungsphase befanden und ü...