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FG Sachsen-Anhalt 27.02.2019 3 K 972/14, NWB 33/2019 S. 2403

Bilanzierung | Keine Bindung des Steuerpflichtigen an einen vom Finanzamt in einer Prüferbilanz gebildeten unrichtigen Bilanzansatz

Nach dem gelten die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs nur zwischen Bilanzen, die der Steuerpflichtige selbst aufgestellt bzw. berichtigt hat und die der Veranlagung des Vorjahres zugrunde lagen. Besteht die Verpflichtung zur Bilanzberichtigung nicht und weicht das Finanzamt (hier im Rahmen einer Betriebsprüfung) fehlerhaft von der Bilanz des Steuerpflichtigen ab, wird dieser Bilanzierungsfehler nicht Teil der maßgeblichen Steuerbilanz, d. h. insoweit entsteht keine von der Bilanz des Steuerpflichtigen abweichende „Veranlagungsbilanz“, die in den Folgejahren über den [i]Arslan, Bilanzberichtigung, Grundlagen, NWB WAAAE-35007 Bilanzenzusammenhang korrigiert werden könnte. In einem solchen Fall müsse vielmehr die (richtige) Bilanz des Steuerpflichtigen für den Betriebsvermögensvergleich im Folgej...