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NWB Nr. 33 vom Seite 2411

EU-Kommission verklagt Deutschland wegen MwSt-Regelung für Landwirte vor dem EuGH

[i]EU-Kommission, Pressemitteilung v. 25.7.2019Am hat die EU-Kommission beschlossen, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen, weil die EU-MwSt-Regelung für Landwirte nicht korrekt angewendet wird.

Hintergrund: Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten, eine pauschale Mehrwertsteuerregelung für Landwirte anzuwenden. [i]Küffner/Stöcker/Zugmaier, UStG-Kommentar, § 24, NWB LAAAB-75272Gemäß dieser Regelung stellen Landwirte ihren Erwerbern bzw. Dienstleistungsempfängern einen Pauschalbetrag („Pauschalausgleich“) auf ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Dienstleistungen in Rechnung, anstatt die normalen Mehrwertsteuervorschriften anzuwenden. Im Gegenzug können diese Landwirte keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Diese Regelung ist für Landwirte gedacht, bei denen die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung auf administrative Schwierigkeiten stoßen würde.

Deutschland wendet die [i]Pauschalregelung darf nicht standardmäßig angewendet werdenPauschalregelung jedoch standardmäßig auf alle Landwirte an, auch auf Eigentümer großer landwirtschaftlicher Betriebe, bei denen keine derartigen Schwierigkeiten auftreten würden. Die einzigen Landwirte, denen die Regelung nicht zugutekommt, sind gewerbliche Viehzüchter. Nach Angaben des Bundesrechnungshofs führt diese Gewährung der Pauschalreg...