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StuB Nr. 16 vom Seite 621

Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesicherten konzerninternen Darlehensforderung

Anmerkung zum

StB Dr. Tobias Hagemann, Inken Luhmann, B.Sc. und Marvin Meger, M.Sc.

Mit Urteil vom wich der I. Senat des BFH nach Neubesetzung des Vorsitzenden von seiner zwischenzeitlich bereits gefestigten Rechtsprechungslinie zur sog. Sperrwirkung von Art. 9 Abs. 1 OECD-Musterabkommen (OECD-MA) nachgebildeten DBA-Klauseln auf Gewinnminderungen aus konzerninternen grenzüberschreitenden Darlehensforderungen ab. Das neue Urteil ist in gleich mehrfacher Hinsicht bemerkenswert und von hoher praktischer Relevanz. Der BFH ging in seinem Urteil nicht nur auf die Sperrwirkung von Art. 9 Abs. 1 OECD-MA ein, sondern traf darüber hinaus auch grundlegende Aussagen zur Fremdüblichkeit von Darlehensforderungen, zum Stellenwert des Konzernrückhalts, zur Anwendbarkeit von § 1 Abs. 1 AStG und erstmals auch zu den Grundsätzen der EuGH-Entscheidung in der Rs. „Hornbach-Baumarkt“ . In diesem Beitrag werden die bedeutendsten Aspekte des Urteils dargestellt und kritisch gewürdigt.

Kernfragen
  • Welche praktischen Implikationen ergeben sich aufgrund der Rechtsprechungsänderung zur Sperrwirkung des Art. 9 Abs. 1 OECD-MA?

  • Wie ist der Stellenwert des Konzernrückhalts einzustufen?

  • Welche Konsequenz zog der BFH aus der EuGH-Entscheidung in der Rs. „Hornbach-Baumarkt“?

I. Sachverhalt

[i]Nürnberg, Änderung der BFH-Rechtsprechung zur abkommensrechtlichen Sperrwirkung, NWB 23/2019 ... Hader/Kley, Keine Sperrwirkung von Art. 9 OECD-MA für nationale Korrekturnormen wie § 1 AStG,