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NWB Nr. 34 vom Seite 2470

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2484In der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Steuergesetzes vorgelegt, das zahlreiche Änderungen im Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz- und Investmentsteuergesetz sowie in der Abgabenordnung und weiteren Stammgesetzen beinhaltet und insoweit ein typisches Jahressteuergesetz ist. Nachfolgend werden die Änderungen des Einkommensteuergesetzes, die bereits im Jahr 2019 in Kraft treten sollen, vorgestellt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Betriebsausgabenabzugsverbote

[i]Geldbußen von EU-MitgliedstaatenKünftig sollen auch durch andere EU-Mitgliedstaaten festgesetzte Geldbußen in das Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG einbezogen werden. Zugleich wird die Vorschrift um eine Aussage ergänzt, dass andere Aufwendungen, die mit der Geldbuße, dem Ordnungsgeld oder dem Verwarnungsgeld in Zusammenhang stehen, wie diese selbst nicht den Gewinn mindern dürfen.

[i]NachzahlungszinsenDas Betriebsausgabenabzugsverbot für Hinterziehungszinsen soll künftig auch auf Nachzahlungszinsen nach § 233a AO anzuwenden sein, soweit diese nach § 235 Abs. 4 AO auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden.

[i]Keller, StuB 21/2018 S. 761Fondsetablierungskosten, die vom Anleger im Rahmen des Erwerbs eines Fondsanteils zu zahlen sind, sollen künftig zu den Anschaffungskosten der vom Fonds erworbenen Wirtschaftsgüter ...