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NWB Nr. 34 vom Seite 2504

Haftungsfalle Kapitalertragsteuer bei nicht begünstigten Dauerverlustbetrieben

Schadensersatzanspruch bei Versäumnissen im Zusammenhang mit dem steuerlichen Einlagekonto

Marcel Reinke

Bei sog. Dauerverlustgeschäften nimmt die Finanzverwaltung regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung an. Handelt es sich hierbei um nicht privilegierte dauerdefizitäre Betriebe gewerblicher Art, führt die verdeckte Gewinnausschüttung auf Ebene der juristischen Person des öffentlichen Rechts als Gesellschafter regelmäßig zu einer Umqualifizierung in Kapitaleinkünfte und damit zu einer Kapitalertragsteuerbelastung in Höhe von 15 %. Durch geeignete Maßnahmen im Zusammenhang mit dem steuerlichen Einlagekonto lässt sich eine Haftung des Leitungsorgans vermeiden.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Verdeckte Gewinnausschüttung bei Dauerverlustgeschäften

[i]Briese, Verdeckte Gewinnausschüttung mit ABC, Grundlagen, NWB WAAAE-85847 Soweit eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine mehrheitlich von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts beherrschte Gesellschaft Geschäfte vornimmt, welche dauerhaft zu Verlusten führen, spricht man steuerrechtlich von sog. Dauerverlustgeschäften. Der BFH hat diesbezüglich mit Urteil v.  - I R 32/06 (BStBl 2007 II S.  961) entschieden, dass solche Tätigkeiten zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen können.

[i]Verdeckte Gewinnausschüttung bei Hinnahme von DauerverlustenWas zunächst absurd klingt, wird jedoch mit Blick auf die Rechtsprechung des BFH klarer. Bereits im...BStBl 2007 II S. 961