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NWB Nr. 34 vom

Haftungsfalle Kapitalertragsteuer bei nicht begünstigten Dauerverlustbetrieben

Marcel Reinke

Bei sog. Dauerverlustgeschäften nimmt die Finanzverwaltung regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung an. Handelt es sich hierbei um nicht privilegierte dauerdefizitäre Betriebe gewerblicher Art, führt die verdeckte Gewinnausschüttung auf Ebene der juristischen Person des öffentlichen Rechts als Gesellschafter regelmäßig zu einer Umqualifizierung in Kapitaleinkünfte und damit zu einer Kapitalertragsteuerbelastung in Höhe von 15 %.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Dauerverlustgeschäften

[i]Verdeckte Gewinnausschüttung bei Hinnahme von DauerverlustenDem Geschäftsführungsorgan eines Unternehmens obliegt grundsätzlich die Verantwortung über die Geschäftsführung des Unternehmens. Hierzu gehören sämtliche Bereiche, die das Unternehmen als solches betreffen. Die Interessen der Gesellschafter sind hiervon grundsätzlich nicht umfasst. Es stellt sich jedoch die Frage, ob sich dies dann ändert, wenn das Unternehmen Verlusttätigkeiten ausübt, die im Interesse des Gesellschafters liegen. Die Übernahme solcher Verlusttätigkeiten stellt nach der Rechtsprechung des BFH eine verdeckte Gewinnausschüttung an den betreffenden Gesellschafter dar (Urteil v.  - I R 32/06, BStBl 2007 II S. 961). Der Gesetzgeber hat daraufhin für bestimm...