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FG Rheinland-Pfalz 18.04.2018 1 K 1341/16, BBK 19/2019 S. 912

Steuerrecht | Gewerbesteuerpflicht eines Vereins mit selbständigen Einkünften

Ein Verein, der mit seinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb selbständige Einkünfte i. S. von § 18 EStG erzielt, ist mit diesen Einkünften gewerbesteuerpflichtig. Es ist aufgrund der Rechtsform des Vereins nach § 2 Abs. 3 GewStG unbeachtlich, dass es sich nicht um gewerbliche Einkünfte handelt.

Der [i]Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb führte zu Einkünften i. S. von § 18 EStG Kläger war ein im Forschungsbereich tätiger gemeinnütziger Verein, der einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhielt und hieraus selbständige Einkünfte i. S. von § 18 EStG erzielte. Das FG bejahte die Gewerbesteuerpflicht für diese Einkünfte.

Hinweis:

Der Gewerbesteuer unterliegen zum einen Unternehmer mit ihren gewerblichen Einkünften [i]Gewerbesteuerpflicht aufgrund der Rechtsformgem. § 2 Abs. 1 GewStG. Zum anderen erfasst § 2 Abs. 2 und 3 GewStG Kapitalgesellschaften und Vereine etc. allein aufgrund ihrer Rechtsform. Es kommt bei ihnen nicht darauf an, ob es sich u...