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NWB Nr. 24 vom Fach 13 Seite 741

Folgen einer steuerlichen Verfehlung

von Peter Bilsdorfer, Richter am Finanzgericht, Saarbrücken

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Das Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht führt kein Eigenleben; die Folgen einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit zeigen sich vielmehr auf vielfältige Art und Weise in den sonstigen Bereichen des Steuerrechts. Die folgende Darstellung soll die hauptsächlichen Auswirkungen - bei einer Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO) - diesbezüglich aufzeigen (vgl. im übrigen auch Suhr/Naumann/Bilsdorfer, Steuerstrafrecht - Kommentar, Verlag NWB, 4. Aufl., Rz. 333, sowie Gast-de Haan, in: Kohlmann, Strafverfolgung und Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, S. 186). Darüber hinaus bilden die stl. Verfehlungen vielfach die Grundlage von sonstigen Verwaltungseingriffen (z. B. einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit nach § 35 GewO).

I. Auswirkungen im Haftungsbereich

1. Haftung der Vertreter (§ 69 AO)

Nach § 69 AO haften die in den §§ 34 und 35 AO bezeichneten Personen, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Diese Vorschrift setzt also...BStBl II S. 375