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StuB 16/2019 S. 639

Kein Bilanzenzusammenhang bei einer Prüferbilanz

Die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs gelten gem. rkr. Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom - 3 K 972/14 NWB EAAAH-11167 nur zwischen Bilanzen, die der Stpfl. selbst aufgestellt bzw. berichtigt hat und die der Veranlagung des Vorjahres zugrunde lagen (Bezug: § 5 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und 2 EStG; § 255 Abs. 1 HGB).

Praxishinweise

(1) Die Klägerin war Organgesellschaft einer umsatzsteuerlichen Organschaft. Sie stellte ihren Lieferanten fehlerhafte Gutschriften aus ( fehlende Rechnungsnummern). Der Organträger (OT) machte den Vorsteuerabzug geltend, und die Klägerin aktivierte einen Ausgleichsanspruch gegen den OT. Das FA versagte im Rahmen einer Außenprüfung den Vorsteuerabzug. Da der Prüfer meinte, es bestehe ein Ausgleichsanspruch des OT gegen die Klägerin, pass...