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FG Münster Urteil v. - 10 K 477/16 K,G,F EFG 2019 S. 1408 Nr. 16

Gesetze: AO § 64; AO § 14 S 1; EStG § 4 Abs 4; Landesjagdgesetz NRW § 57; KStG § 5 Abs 1 Nr 9 S 1

Gemeinnützigkeit

Öffentliche Zuschüsse als Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Leitsatz

Unterhält ein als gemeinnützig anerkannter Verein auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, stellen die auf Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe vom – III B 6-71-60-00.03 – des Landes Nordrhein-Westfalen gewährten Zuschüsse keine Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dar. Die Zuschüsse sind durch die ideelle Tätigkeit veranlasst.

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 1408 Nr. 16
KÖSDI 2019 S. 21379 Nr. 9
ZAAAH-28268

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