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NWB Nr. 36 vom Seite 2613

Wiederauflebende Haftung von Anlegern in verlustbringende Schiffsfonds

Prof. Marion A. R. Müller

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2653Trotz geringerer steuerlicher Attraktivität nach der Abschaffung des Steuerstundungsmodells durch die Einführung des § 15b EStG im Jahr 2005 investieren interessierte Anleger weiterhin langfristig in Schiffsbeteiligungen. Für die Beteiligten an Schiffsfonds können sich äußerst nachteilige Konsequenzen insbesondere dann ergeben, wenn sich vermeintliche Gewinnausschüttungen im Nachhinein als Rückgewähr ihrer Einlage darstellen. Hat der Anlageberater oder -vermittler allerdings nicht richtig und/oder rechtzeitig über die dann wiederauflebende Haftung des Kommandisten (§ 172 Abs. 4 HGB) aufgeklärt, kommt der Anleger mit einem blauen Auge davon, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil v.  - 19 U 143/18, rkr.) zeigt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Die Aufklärung durch die Übergabe eines Prospekts und mögliche Pflichtverletzungen

[i]Übergabe muss rechtzeitig erfolgenAnstelle eines Gesprächs kann die Aufklärung über sämtliche Risiken der Beteiligung auch durch die Übergabe von geeignetem Prospektmaterial erfolgen. Wichtig dabei ist, dass der künftige Anleger den Prospekt rechtzeitig vor Vertragsschluss zur Kenntnis erhält und dass das von diesem unterzeichnete Empfangsbekenntnis nicht auf dem Vertragstext, sondern auf...