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NWB EV 9/2019 S. 323

Mietrecht – „Mietpreisbremse“ nicht verfassungswidrig (BVerfG)

Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte Mietpreisbremse) sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz.

Quelle: , 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18, NWB VAAAH-28440