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BVerfG 18.07.2019 1 BvL 1/18, 1 BvL 4/18, 1 BvR 1595/18, NWB 36/2019 S. 2623

Mietrecht | Mietpreisbremse nicht verfassungswidrig

Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sog. Mietpreisbremse) sind nicht verfassungswidrig.

Anmerkung:

Eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Bestimmungen ist vom Gericht nicht zur Entscheidung angenommen worden. In den Ausgangsverfahren der beiden Normenkontrollverfahren 1 BvL 1/18 und 1 BvL 4/18 wenden sich Berliner Mieter gegen die Vereinbarung einer die höchstzulässige Miete bei Mietbeginn übersteigenden Miete. Für die Stadt Berlin hatte der Senat von Berlin im Jahr 2015 eine Rechtsverordnung erlassen, die das gesamte Stadtgebiet für die Dauer von fünf Jahren als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt. Die Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 1595/18 ist Vermieterin e...