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NWB Nr. 10 vom Seite 893 Fach 15 Seite 693

Praxisfragen um den Euro

I. Einführung des Euro

Ab ist der Euro die Währung der EU-Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland (Art. 109j EG-Vertrag i. V. mit der Verordnung [EG] Nr. 974/98 des Rates vom zur Einführung des Euro, ABl EG 1998 Nr. L 139 S. 1). Von diesem Zeitpunkt an stehen die Umrechnungskurse der teilnehmenden Währungen zum Euro unwiderruflich fest. Die Europäische Zentralbank übernimmt die geldpolitische Verantwortung für das gesamte Euro-Währungsgebiet.

II. Umrechnungskurse für die Währungen der EU-Mitgliedstaaten

Die mit Wirkung vom festgelegten Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen dieser EU-Mitgliedstaaten (Art. 1 der Verordnung [EG] Nr. 2866/98 des Rates vom über die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen der Mitgliedstaaten, die den Euro einführen, ABl EG 1998 Nr. L 359 S. 1) lauten wie folgt:


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Belgien       1 EUR  40,3399   BEF      Italien     1 EUR  1936,27    ITL
Deutschland   1 EUR   1,95583  DEM      Luxemburg   1 EUR    40,3399  LFR
Finnland      1 EUR  ...