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NWB Nr. 48 vom Fach 17 Seite 1105

Maßgeblichkeitsgrundsatz und Absetzungen für Abnutzung

von Ministerialrat Hermann Bernwart Brandenberg, Düsseldorf

Probleme der Anwendung des sog. Maßgeblichkeitsgrundsatzes beschäftigen immer wieder die steuerrechtliche Praxis. Im folgenden sollen die Auswirkungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes bei der Inanspruchnahme von AfA näher betrachtet werden. Hierzu ist es zweckmäßig, zunächst auf den Inhalt des Maßgeblichkeitsgrundsatzes kurz einzugehen.

I. Adressaten des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

1. Persönlicher Geltungsbereich

Gewerbetreibende, die verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, haben für ihre steuerliche Gewinnermittlung das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Dieser sog. Maßgeblichkeitsgrundsatz wird durch den Vorbehalt entgegenstehender steuerrechtlicher Vorschriften nach § 5 Abs. 6 EStG eingeschränkt. Besonders zu nennen sind hier die für Zwecke der Besteuerung notwendige Abgrenzung des betrieblichen und privaten Bereichs und die steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften der §§ 6 und 7 EStG.

Für Stpfl. mit Einkünften nach §§ 13 und 18 EStG, die nicht Kaufleute i. S. der §§ 1 ff. HGB sind ...