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NWB Nr. 17 vom Seite 1305 Fach 17 Seite 1181

Checkliste Außenprüfung

von Steueroberamtsrat Eberhard Assmann, Göttingen

Außenprüfungen sind ein tiefer Eingriff in die betrieblichen und privaten Verhältnisse des Bürgers. In ca. 95 v. H. aller Prüfungen ergeben sich Steuernachzahlungen. Eine gründliche Vorbereitung ist daher wichtig.

I. Vorfeldhinweise

  • Eine drohende Außenprüfung läßt sich meist früh erkennen. Zwei bis drei Veranlagungsjahre werden vorher unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO veranlagt. Der Betrieb ist dann steuerlich ”aufgefallen”.

  • ”Auffälligwerden” zu vermeiden bedeutet oft, von Prüfungen verschont zu bleiben.

  • Das erste Vorbehaltsjahr bietet die Chance, in Erwartung der Prüfung den folgenden Jahren mehr Sorgfalt zuwenden zu können, um Prüfungsfolgen zu minimieren.

  • Ein Beratergespräch nach dem ersten Vorbehaltsjahr kann Aufschluß über Vorbehaltsursachen und abzustellende Probleme geben.

  • Mancher Berater baut in dieser Phase das Erfolgserlebnis für den Prüfer in die Gewinnermittlung ein (Löwenfraß). Er hofft, der Prüfer begnügt sich damit und macht eine schnelle Prüfung. Diese Praxis enthält Gefahren (Kumulierungseffekt; steuerstrafrechtliche Konsequenzen).

  • Nach der dritten Vorbehaltsveranlagung sollten für das vierte Jahr die Ste...