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NWB Nr. 45 vom Seite 4209 Fach 17 Seite 1291

Ergänzungsbilanz bei Erwerb eines Anteils an im Aufbau befindlicher Personengesellschaft

von Dr. Arno Bordewin, Richter am BFH, München

I. Funktion der steuerlichen Ergänzungsbilanz

Beim entgeltlichen Erwerb eines Anteils an einer (bilanzierenden) PersGes ergibt sich oft die Notwendigkeit, eine steuerliche Ergänzungsbilanz aufzustellen. Das ist insbes. der Fall, wenn die Erwerbsaufwendungen höher sind als das Kapitalkonto in der Steuerbilanz der PersGes. Deren Bilanz wird nämlich durch den Erwerbsvorgang zwischen Alt- und Neugesellschafter nicht berührt. Insbesondere ändern sich die Buchwerte der in der Bilanz der PersGes aktivierten WG nicht. Auch kommt es in der Bilanz der PersGes nicht zur (partiellen) Aufdeckung eines Firmenwerts, obwohl der Erwerber einen vorhandenen originären Firmenwert (anteilig) mit dem Kaufpreis für den Anteil vergütet. Da nun aber der Anteilserwerber Mitunternehmer der PersGes wird, müssen auch die Erwerbsaufwendungen, die sich in der Gesellschaftsbilanz nicht niederschlagen, bilanzmäßig dokumentiert werden. Dies geschieht in dessen Ergänzungsbilanz. In der Folgezeit ergeben sich aus der Ergänzungsbilanz Aufwendungen (ggf. auch Erträge) insbes. aus AfA auf die aktivierten Werte, soweit es sich dabei um anteilige Anschaffungskosten für abnutzbare Anlagegüt...