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OLG München 08.08.2019 29 W 940/19, NWB 39/2019 S. 2838

Vorläufiger Rechtsschutz | Beginn des Fristenlaufs

Haben sich für einen Antragsteller mehrere Rechtsanwälte einer Kanzlei als Prozessbevollmächtigte bestellt und ist einem dieser Prozessbevollmächtigten ein gerichtlicher Hinweis mit einer Fristsetzung von einer Woche zugestellt worden, kann eine die Dringlichkeit wahrende Sachbehandlung grds. nur dann angenommen werden, wenn bis zum Ablauf der gesetzten Frist eine Stellungnahme auf den Hinweis bei Gericht eingeht. Darauf, dass der Empfänger nicht der Sachbearbeiter gewesen sei und der Fristenlauf deswegen erst mit Zugang des Hinweises beim Sachbearbeiter zu laufen begonnen habe, kann sich die Antragstellerin nicht berufen. [i]Zum GeschGehG Werner, NWB 20/2019 S. 1458

Anmerkung:

Die Antragstellerin macht gegen die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung einen auf § 6 GeschGehG gestützten Unterlassungsans...