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NWB-EV Nr. 10 vom Seite 338

Die geplante Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags

Inhalt und Bewertung des Gesetzesentwurfs sowie offene Punkte

Markus Morawitz

Aufgrund der äußerst großen medialen Präsenz zur geplanten Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 und der teilweise auch für die Mandanten verwirrenden Aussagen ist es m. E. für steuerliche Berater zwingend notwendig, sich mit den geplanten Regelungen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen bereits jetzt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auseinanderzusetzen. Insbesondere Mandanten, die neben ihrem laufenden Arbeitseinkommen noch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Beteiligungen an Personengesellschaften erzielen, sind auf die Besonderheiten der geplanten Abschaffung hinzuweisen. Daneben sollte der steuerliche Berater auch die derzeit diskutierten verfassungsrechtlichen Probleme und alternativen Szenarien kennen.

Kernaussagen
  • Trotz Auslaufen des Solidarpakts II zum Ende des Jahres 2019 soll der Solidaritätszuschlag erst ab 2021 und auch nur teilweise abgeschafft werden.

  • Von der teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 profitieren lediglich natürliche Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen; Bezieher hoher Einkommen und Personen mit Kapitalerträgen, bei denen die sogenannte Günstigerprüfung nicht erfolg...