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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 19-23 | Erste Tätigkeitsstätte: BFH klärt Zweifelsfragen zum neuen Reisekostenrecht ab 2014

Der gesetzlich definierte Begriff der ersten Tätigkeitsstätte hat seit 2014 den unbestimmten Rechtsbegriff der regelmäßigen Arbeitsstätte ersetzt. In einem Bündel von Entscheidungen hat der BFH aktuell einige Zweifelsfragen hierzu geklärt. Insbesondere, was die Zuordnung durch den Arbeitgeber und die Befristung von Arbeitsverhältnissen angeht. Der BFH ist zudem zu dem Ergebnis gelangt, dass die Neuerungen durch die Reisekostenreform ab 2014 verfassungsgemäß sind.

In einem ganzen Bündel von Entscheidungen hat sich der Bundesfinanzhof mit der ersten Tätigkeitsstätte auseinandergesetzt, die – wie Sie wissen – für das steuerliche Reisekostenrecht von zentraler Bedeutung ist. Der VI. Senat des BFH hat einige Zweifelsfragen geklärt. Insbesondere, was die Zuordnung durch den Arbeitgeber angeht und die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Die für die Lohnsteuer zuständigen Richter sind zudem – wenig überraschend – zu dem Ergebnis gelangt: Die Neuerungen durch die Reisekostenreform ab 2014 sind mit der Verfassung vereinbar.

Arbeitnehmer können für den Weg zwischen der Wohnung und ihrem Arbeits- oder Dienstort nicht die tatsächlichen Fahrtkosten als Werbung...