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BFH 23.07.2019 IX R 28/18, StuB 19/2019 S. 759

Einkommensteuer | Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

Eine Anschaffung bzw. Veräußerung i. S. des § 23 EStG liegt nicht vor, wenn der Verlust des Eigentums am Grundstück ohne maßgeblichen Einfluss des Stpfl. stattfindet. Ein Entzug des Eigentums durch Sonderungsbescheid nach dem Bodensonderungsgesetz ist danach keine Veräußerung i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (Bezug: § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise

Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2 EStG) sind nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Die in § 23 EStG verwendeten Begriffe der „Anschaffung“ bzw. „Veräußerung“ stellen auf die entgeltliche Übertragung des Wirtschaftsguts auf eine andere Person ab, so der B...BStBl 1977 II S. 712