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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 7 vom Seite 17

Lohn und Gehalt kompakt

Sozialversicherung | Neue Rechengrößen ab 2020 (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat am die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2020 beschlossen. Demnach steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie weitere wichtige Werte.

Ab gilt für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung eine neue Einkommensgrenze. Der Beitrag bemisst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 6.900 € im Monat in den alten und 6.450 € in den neuen Ländern. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt diese Einkommensgrenze auf 8.450 € in den alten und 7.900 € in den neuen Ländern.

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 56.250 € (4.687,50 € im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 62.550 € (5.212,50 € im Monat).

Die Rechengrößen ab im Überblick (Stand: ):


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Rechengröße
West
Ost
Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung
6.900 € pro Monat
6.450 € pro Monat
Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung
8.450 € pro Monat
7.900 € pro Monat
Versicherungspflicht...

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