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SG Frankfurt/M. 13.11.2018 S 25 KR 259/14, NWB 43/2019 S. 3129

Sozialversicherung | Status einer GmbH-Geschäftsführerin

Wird eine GmbH von einer GmbH & Co. KG (KG) beherrscht und ist die Geschäftsführerin der GmbH zugleich als Kommanditistin der KG mit einem Gesellschaftsanteil von 50 % an der KG beteiligt, besitzt sie eine echte, die gesamte Unternehmenstätigkeit erfassende Sperrminorität und damit eine Rechtsmacht, mit der sie ihr nicht genehme Weisungen bei der Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit verhindern und wie eine selbständige Unternehmerin agieren kann.

Anmerkung:

Die [i]Hartmann, NWB 9/2019 S. 576Selbständigkeit folgt also nach Ansicht des Gerichts anders als in Fällen von Gesellschafter-Geschäftsführern nicht aus einer ausreichenden Kapitalbeteiligung an der GmbH, sondern aus der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion der GmbH. Da die Alleingesellschafterin eine KG ist, die in de...