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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 16 | Haushaltsnahe Dienstleistungen: Keine Steuerermäßigung für Fahrtkostenerstattungen an Angehörige

Das FG Saarland hat die Gewährung der Steuerermäßigung nach § 35a EStG in einem Fall abgelehnt, bei dem eine Tochter wöchentlich die Wohnung ihrer (betagten) Mutter reinigte und ihr bei notwendigen Einkäufen behilflich war. Entscheidungserheblich war, dass die Mutter ihrer Tochter lediglich die angefallenen Fahrtkosten erstattete. Aber auch bei Zahlung eines Honorars wäre aus Sicht des FG ein Steuervorteil wohl nicht möglich. Das kann man auch anders sehen.

Über einen interessanten Fall musste jüngst das Finanzgericht des Saarlandes befinden. Es geht um haushaltsnahe Dienstleistungen. Konkret um die Frage: Können auch Leistungen, die durch nahe Angehörige erbracht werden, begünstigt sein – nach § 35a EStG?

Eine Tochter reinigte einmal in der Woche die Wohnung ihrer verwitweten Mutter und kaufte für diese ein. Ein Honorar erhielt die Tochter dafür nicht. Die Mutter erstattete ihr aber die Fahrtkosten. Sie überwies ihrer Tochter monatlich 180 €. Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen scheiterte also nicht bereits daran, dass die Zahlungen in bar geleistet wurden. Diesen häufigen Fehler machte die Mutter nicht.

Ich musste dabei gleich an ein steuerzahlerfreundliches Urteil des FG Baden-Wür...