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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 18-21 | Öffentliche Verkehrsmittel: BMF stellt keine hohen formalen Anforderungen an Steuerbefreiung

Der neuen Steuerbefreiung von Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln hat das BMF ein umfassendes Anwendungsschreiben gewidmet. Die gute Nachricht ist dabei, dass es keine übermäßig hohen formalen Anforderungen gibt. Begünstigt sind Arbeitgeberleistungen für alle Fahrten des Arbeitnehmers im öffentlichen Personennahverkehr sowie für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte im Personenfernverkehr.

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 ist ab 2019 eine sehr großzügige Steuerbefreiung eingeführt worden, um Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu begünstigen. Arbeitnehmer sollen dadurch verstärkt animiert werden, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen – insbesondere aus Gründen des Umweltschutzes. Mein Eindruck ist: Die Steuerspar-Chancen, die der neue § 3 Nr. 15 EStG eröffnet, werden noch längst nicht von allen Mandanten genutzt.

Es handelt sich eben nicht nur um eine Steuerbefreiung für verbilligte oder kostenlose Job-Tickets. Im Personennahverkehr sind die Arbeitgeberleistungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nämlich generell begünstigt. Sogar dann, wenn der Arbe...