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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 26 | Erbschaftsteuer: Steuerberatungskosten für berichtigte Erklärungen als Nachlassverbindlichkeiten

Entgegen der Verwaltungsauffassung mindern Steuerberatungskosten, die der Erbe für die Erstellung berichtigter Einkommensteuererklärungen wegen Nacherklärung ausländischer Kapitaleinkünfte des Erblassers nach dessen Tod getragen hat, laut FG Baden-Württemberg als Nachlassverbindlichkeiten die Erbschaftsteuer – unabhängig davon, ob der Steuerberater noch vom Erblasser oder erst von dem Erben beauftragt worden ist. Über die Revision muss der BFH entscheiden.

Können Erben die Kosten für eine nachträgliche Erstellung der Einkommensteuererklärung des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abziehen? – Diese interessante Frage muss der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren beantworten.

Im Streitfall erlebte eine Tochter eine böse Überraschung. Sie stellte nach dem Tod ihres Vaters fest, dass dieser Kapitalerträge in der Schweiz erzielt hatte, die er bislang dem Finanzamt verschwiegen hatte. Die Tochter ließ daraufhin berichtigte Einkommensteuererklärungen erstellen. Die Kosten für den Steuerberater betrugen knapp 10.000 €. Diese machte sie in ihrer Erbschaftsteuererklärung als Nachlassverbindlichkeiten geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab. Die Verwaltung ...