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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 53/19

Gesetze: EStG § 33

Einkommensteuer: Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

1. Beerdigungskosten können als außergewöhnliche Belastung nur berücksichtigt werden, soweit die Aufwendungen nicht aus dem Nachlass bestritten werden können oder nicht durch sonstige im Zusammenhang mit dem Tod zugeflossene Geldleistungen gedeckt sind.

2. Es besteht eine widerlegbare Vermutung dafür, dass der formelle Inhaber eines Bankkontos auch der wirtschaftliche Verfügungsberechtigte ist.

Fundstelle(n):
ErbBstg 2020 S. 108 Nr. 5
ErbStB 2020 S. 11 Nr. 1
RAAAH-32947

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