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LSG Sachsen Urteil v. - L 3 AL 72/18

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der vom Gesetzgeber vorgesehenen Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze für die Ermittlung der Höhe eines Insolvenzgeldanspruches bestehen nicht.

2. Die Festsetzung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung als Leistungsbemessungsgrenze durch den Bundesgesetzgeber verstößt nicht gegen Europarecht.

Fundstelle(n):
XAAAH-33097

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