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PiR 11/2019 S. 349

EFRAG Übernahmeempfehlung zu IBOR-Änderungen

Mit der geplanten Streichung der Interbank Offered Rates (IBOR) als Benchmark-Zinssatz ab 2021 werden sich insbesondere für die bilanzielle Abbildung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) nach IFRS Auswirkungen aufgrund der betroffenen Zinskomponente ergeben. Da aktuell noch unklar ist, welche Zinssätze als neue Benchmark-Zinssätze gelten sollen und zu welchem Zeitpunkt, hat der IASB am 26. September Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 (Interest Rate Benchmark Reform) als Reaktion auf die bestehende Unsicherheit veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen ausgewählte Hedge Accounting-Vorschriften und sollen gewährleisten, bestehende Hedge Accounting-Beziehungen fortzuführen. EFRAG hat mit seiner positiven Übernahmeempfehlung vom nun einen weiteren ...

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