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NWB Nr. 44 vom Seite 3201

Länder äußern sich nicht zur geplanten Abschaffung des Solidaritätszuschlags

[i] BundesratKOMPAKT v. 11.10.2019Die von der Bundesregierung beabsichtigte weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags stand am auf der Tagesordnung des Bundesrats. Ein Beschluss zu dem Gesetzentwurf kam jedoch nicht zustande: Die Ausschussempfehlungen erhielten bei der Abstimmung keine Mehrheit. Auch das positive Votum, wonach der Bundesrat gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen gehabt hätte, erreichte nicht die erforderlichen 35 Stimmen.

[i]Komplett befreit: 90 % der SteuerzahlerAls Nächstes befasst sich jetzt der Bundestag mit den Plänen der Bundesregierung. Danach soll der Solidaritätszuschlag für rund 90 % der Steuerzahler ab 2021 wegfallen. Hierfür wird die Freigrenze für den Zuschlag von aktuell 972 € auf 16.956 € angehoben. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 € ist dadurch zukünftig gar kein Solidaritätszuschlag mehr fällig. [i]Hechtner, Gast-Editorial in NWB 37/2019 S. 2681Auf die deutlich ausgedehnte Freigrenze folgt die sog. Milderungszone: Um einen Belastungssprung zu vermeiden, wird der Solidaritätszuschlag hier kontinuierlich bis zum vollen Steuerbetrag erhoben. Die Milderungszone gilt bis zu einer zu versteuernden Einkommensgrenze von 96.409 €. Davon profitieren rund 6,5 % der Steuerzahler. Lediglich die...