Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 10.07.2019 XI R 53/17, NWB 44/2019 S. 3192

Bilanzierung | Passivierung von Filmförderdarlehen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ist ein gewährtes Filmförderdarlehen nur aus zukünftigen Verwertungserlösen zu bedienen, erstrecken sich die Rückzahlungsverpflichtungen aus diesem Darlehen nur auf künftiges Vermögen. Das Darlehen unterfällt dann dem Anwendungsbereich des § 5 Abs. 2a EStG (Ansatzverbot). (2) Die Regelung des § 5 Abs. 2a EStG betrifft auch den (weiteren) Ansatz „der Höhe nach“, nachdem tilgungspflichtige Erlöse angefallen sind.

Einordnung:

Mit der zu einem Filmförderdarlehen ergangenen Entscheidung konkretisiert der BFH den Anwendungsbereich des in § 5 Abs. 2a EStG geregelten Passivierungsverbots. Die dabei entwickelten Grundsätze sind daher für alle gewinn- oder erlösabhängigen Verbindlichkeiten von Bedeutung.

Sachverhalt:

Die Klägerin, eine ...