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FG Hamburg 19.03.2019 6 K 80/18, NWB 44/2019 S. 3196

Lohnsteuer | Urlaubsabgeltungsanspruch ist in vollem Umfang steuerpflichtig

Ein Urlaubsabgeltungsanspruch stellt nach dem keinen Schadensersatzanspruch, sondern im Zeitpunkt der Auszahlung eine nachträgliche Lohnzahlung des Arbeitgebers dar. Dies gelte auch dann, wenn ein Urlaubsabgeltungsanspruch für mehrere Jahre gezahlt wird. Bei der Auszahlung des Urlaubsabgeltungsanspruchs handele es sich auch nicht um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG.

Anmerkung:

Der Kläger ging im September 2016 in Rente. Seinen Urlaubsanspruch für die Jahre 2015 und 2016 konnte er aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit nicht einlösen. Es handelte sich um insgesamt 41 Tage für die Kalenderjahre 2015 und 2016. Der Arbeitgeber zahlte für diese 41 Tage im Jahr 2016 einen Urlaubsabgeltungsanspruch an den Kläger a...