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GLE - S 3219h BStBl 1996 I S. 1118

Bewertung von Fabrikgrundstücken, Lagerhausgrundstücken, Grundstücken mit Werkstätten und vergleichbaren Grundstücken (Gewerbegrundstücken) im Beitrittsgebiet – Änderung der Abschlagsregelung bei Hallenbauten

Der Erlass vom , Az. 34-S 3219h-4/4-24741 (BStBl I S. 467) wird dahingehend geändert, dass unter Textziffer 4.2.2.3 die bisherigen Sätze 3 und 4 durch folgenden Satz 3 ersetzt werden:

„Geht die Geschoßhöhe eines Vollgeschosses über 4 m hinaus, ist bei diesem Geschoss ein Abschlag nach folgender Tabelle vorzunehmen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Höhe in m
Abschlag in v.H.
mehr als 4 bis 6
20
mehr als 6 bis 8
30
mehr als 8 bis 10
36
mehr als 10 bis 12
38
mehr als 12 bis 14
40
mehr als 14 bis 16
42
mehr als 16 bis 18
44
mehr als 18 bis 20
45
mehr als 20 bis 22
46
mehr als 22 bis 24
47
mehr als 24 bis 26
48
mehr als 26 bis 28
49
mehr als 28
50

Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Er wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht werden und ist in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen anzuwenden.

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